Wir über uns

Chopin vor dem kulturhistorischen und politischen Hintergrund seiner Zeit darstellen und begreifen.

Die Chopin-Gesellschaft Hamburg & Sachsenwald e.V. wurde am 17. November 2012 in Aumühle gegründet. Initiatoren waren das Journalistenehepaar Elisabeth und Prof. Peter Ruge, die viele Jahre mit ihren beiden Kindern in Polen und Frankreich lebten und für das ZDF und Die Welt arbeiteten. Elisabeth Ruge war die erste Präsidentin; im Vorstand von engagierten Musikfreunden und Professor Hubert Rutkowski unterstützt. Die Chopin-Gesellschaft Hamburg & Sachsenwald e.V. ist inzwischen in den IFCS, der International Federation of Chopin-Societies, aufgenommen.

Die Chopin-Gesellschaft hat sich im Laufe der Jahre zu einer anerkannten Kulturinstitution in Hamburg und Umgebung entwickelt. Unsere Konzerte finden in stilvoller Umgebung statt, u. a. im Mendelssohnsaal der Hochschule für Musik und Theater Hamburg, im Business Club Hamburg, in der Residenz des Polnischen Generalkonsuls, im Schloss Reinbek, auf Gut Schönau und im Augustinum Aumühle. Bei den abwechslungsreichen Veranstaltungen treten neben den PianistInnen auch junge NachwuchskünstlerInnen aller Instrumentalklassen und dem Gesang auf; in Salonkonzerten werden Gedichte oder Vorträge mit Musikbeiträgen verbunden.

Die Mitglieder werden vor jeder Veranstaltung mit einem persönlichen Anschreiben informiert und erhalten die Möglichkeit, zum Teil ermäßigte Karten zu bestellen. Wir bemühen uns, einen familiären, persönlichen Stil der Gesellschaft zu pflegen und zu erhalten: durch die Möglichkeit des Kontakts mit den KünstlerInnen und den zahlreichen – auch jugendlichen – Helfern getragen.

Zweck der Gesellschaft

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung sowie der Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Folgendes verwirklicht:

  • Der Verein hat sich die Aufgabe gestellt, das Werk Chopins sowie das seiner musikalischen und geistigen Vorbilder, Zeitgenossen und Erben in breiteste Kreise zu tragen, indem er Konzerte, Vorträge, Ausstellungen und das Chopin-Festival Hamburg initiiert sowie Kulturreisen vermittelt.
  • Der Verein widmet sich dem musikalischen Nachwuchs. Er fördert die Klavierpädagogik, insbesondere junge und begabte KünstlerInnen am Beginn ihrer Karriere, indem er ihnen die Möglichkeit öffentlicher Auftritte verschafft und eine Teilnahme an Chopin-Festivals oder -Wettbewerben finanziell unterstützt.
  • Der Verein unterstützt die internationale und nationale Chopinforschung und arbeitet mit Musikhochschulen, Chopin-Gesellschaften und anderen musikalischen Vereinigungen zusammen.
  • Der Verein setzt alle zwei Jahre einen "Chopin-Preis" zur Förderung von Nachwuchstalenten aus.
  • Seit 2018 führt der Verein das Chopin Festival Hamburg durch.

Insbesondere möchte der Verein jungen Leuten einen Weg zur Musik öffnen, von dem Wunsch ausgehend, Chopin als außergewöhnlichen Pianisten und Komponisten mit bis dahin nicht gehörter Klangsprache zu erfassen und ihn vor dem kulturhistorischen und politischen Hintergrund seiner Zeit darzustellen und zu begreifen.

Aufgaben der Gesellschaft

Die Aufgaben der Gesellschaft bestehen aber auch in der Bewahrung und Stärkung des Erbes von Chopin; in der stilgerechten Pflege seiner Werke. Wir wollen verstehbar die Bedeutung von Chopins vorgeblich "absoluter Musik" vermitteln – also Musik, die nur aus sich selbst heraus zu verstehen ist. Oder warum das aufregend schillernde Erscheinungsbild Chopins gleichermaßen auch auf Musikerkollegen wie Liszt oder Schumann und auf Musikliebhaber und Dichter eine große Faszination ausübte. Als Liszt in Paris gastierte, schrieb Heinrich Heine: "Ja der Geniale ist jetzt wieder hier und gibt Konzerte, die einen Zauber üben, der ans Fabelhafte grenzt. Neben ihm schwinden alle Klavierspieler – mit Ausnahme eines einzigen, des Chopin, des Raffaels des Fortepiano."

Wir sind wegen Förderung von Kunst und Kultur nach dem zuletzt uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck vom 14.09.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Mittel des Vereins werden im Sinne des § 55 AO nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet.